Mieterstrom­konzept

Die künftige Energieversorgung soll digital und dezentral sein. Ermöglichen können wir dies dank Mieterstromdienstleistungen, mit denen man den Strom einfach an die Mieter verkaufen und verbrauchsgerecht abrechnen kann. Das Mieterstromobjekt wird entweder vom Eigentümer der Immobilie selbst oder einem unabhängigen Betreiber als Investition geführt. Eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass alleine zum jetzigen Technikstand 3,8 Millionen Wohnungen – 10% aller Wohnungen insgesamt – mit Mieterstrom versorgt werden könnten und auch darüber hinaus ist das Potenzial riesig.

Typisch für ein Mieterstromprojekt ist das Summenzählermodell. Auf der einen Seite misst ein Produktionszähler die Erzeugung der Photovoltaik- oder anderen Produktionsanlage. Ergänzend dazu zählt ein Zweirichtungszähler, der Summenzähler, die Bezugs- und Einspeisedaten, die am Hausübergabepunkt ins öffentliche Netz übergeben oder von dort bezogen werden. Mit diesen beiden Komponenten werden die einzelnen Smart Meter (Intelligenter Stromzähler) verbunden, die für jede Mietpartei verbaut und installiert werden. Dieses Modell gewährleistet eine verbrauchsgerechte Abrechnung, sowohl des produzierten und eingespeisten als auch des an die Mieter weiterverkauften Strom. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Drittbelieferung an Bewohner, die sich gegen das Mieterstromprojekt entschieden haben, ist damit problemlos möglich.

Obwohl der Autarkiegrad mancher Anlagen im Sommer auf bis zu 80% steigen kann, sind Mieterstromanlagen leider nie völlig autark. Sie versorgen dabei all die Mieter und dies erfolgt natürlich größtenteils über die PV-Anlage. Sie entscheiden jedoch selbst, von wem Sie den Reststrom für Ihre Anlage beziehen möchten.

Als Preisobergrenze für den zu verkaufenden, selbst produzierten Strom, an den Endkunden bzw. Mieter werden aktuell maximal 90% des normalen Strompreises vorgeschrieben. Der Mieterstromzuschlag kann vom Netzbetreiber verlangt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Installierte Leistung von maximal 100 kWp ist stand 2022 die Obergrenze auf Wohngebäuden die den Zuschlag erhalten. Der Mieterstromzuschlag rechnet sich zur normalen Einspeisevergütung dazu. In Cent/kWh beträgt Stand Januar 2022 der Mieterstromzuschlag 3,2ct/kWh bis 10 kWp Leistung, ab 10 kWp bis 40 kWp wird mit 2,97ct/kWh Vergütet und die Leistung von 40 kWp bis 100 kWp erhält 2,0ct/kWh Zuschlag. Auf der Seite der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/start.html) unter Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag in einer Excel-Tabelle vorzufinden.

Im Mieterstrom-Bereich umfassen die Dienstleistungen von uns sowie unseren Partnern die Erstellung des Messkonzepts, den Einbau der intelligenten Zähler und die weitere Unterstützung im Regelbetrieb.

Weitere Interessante Fragen über das Mieterstromkonzept werden hier beantwortet: (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Mieterstrom/faq-mieterstrom.html)